
NpS Style • Änderungen BtmG / NpSG • Infos • Unterhaltung
Auf dieser Seite findest Du (manchmal 😉), folgende Dinge.
Was gibt es Neues am Markt?
Welche NpSG / BtmG Änderungen erwarten uns?
Aktuelle Warnungen der letzten Zeit.
Ein kleines Game und mehr, füllen langsam diese Seiten.
Schau doch auch bei den Geschäftsideen 😘

Aktuelle Warnungen • NpSG / BtmG Änderungen • Infos zu Noids & Co
Änderung des BtMG mit Aufnahme von fünf neuen NPS in Kraft getreten
Mit der 23. Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes sind zum 08. Juni 2023 folgende Änderungen in Kraft getreten:
Die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes wurden an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Mit ihr wurden die synthetischen Opioide Etazen, Etonitazepyn und Protonitazen, das synthetische Cannabinoid ADB-BINACA und das synthetische Cathinon Alpha-PiHP in Anlage II des BtMG aufgenommen.
Verordnungen zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)
Verordnung 15.03.2023
Vierte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
Inkrafttreten: 16.03.2023
Wortlaut der Verordnung – Bundesgesetzblatt
Bundesrat: 03.03.2023
Referentenentwurf: 28.02.2023
NpSG – das neue psychoaktive Substanzen Gesetz – Geltung ab 07.10.2022
Verbot von 1V-LSD
Verbot von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen
Die meisten NpS fallen weg.
Es gibt keine legalen LSD-Analoge mehr.
https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/BJNR261510016.html
https://dserver.bundestag.de/brd/2022/0348-22.pdf
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28.01.2022 | Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
Synopse aller Änderungen des NpSG am 28.01.2022
Änderungen NpSG 2021 • Seit 03.07.2021 in Kraft, mehr…
53. Sitzung des Sachverständigenausschusses
nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
und § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)
am 07. Dezember 2020 um 13.00 Uhr
Der Sachverständigenausschuss hat der Bundesregierung mit Votum vom 21.12.2020 empfohlen, folgende Änderungen bzw. Ergänzungen in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorzunehmen:
Aufnahme des folgenden synthetischen Cannabinoids in die Anlage II zu § 1 Abs. 1 BtMG:
- MDMB-4en-PINACA
Der Sachverständigenausschuss hat der Bundesregierung zudem empfohlen, folgende Ergänzungen und Änderungen in der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) vorzunehmen:
- Vereinheitlichung der Stereoisomerie
-
Klarstellungen
- Ergänzungen in der Anlage Nummer 1 „Von Phenethylamin abgeleitete Verbindungen“
- Ergänzungen in der Anlage Nummer 2 „Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide“
- Ergänzung in der Anlage Nummer 4 „Von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen“
-
Erweiterungen innerhalb bestehender Stoffgruppen
- Ergänzungen in der Anlage Nummer 2 „Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide“
- Ergänzung in der Anlage Nummer 3 „Benzodiazepine“
- Ergänzung in der Anlage Nummer 5 „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“
-
Erweiterungen der Anlage um neue Stoffgruppen
- Ergänzung der Anlage um die neue Stoffgruppe „Arylcyclohexylamine“
- Ergänzung der Anlage um die neue Stoffgruppe „Von Benzimidazol abgeleitete Verbindungen“
🙈
Dann war da noch…
Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG
54. Sitzung des Sachverständigenausschusses
nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)
vom 15. März 2021
Tagesordnung (TO)
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Ergänzung, Änderung, Annahme der Tagesordnung
TOP 3: Annahme des Protokolls der 53. Sitzung
TOP 4: Bericht des BMG
TOP 5: Bericht des BfArM
TOP 6: Änderungen der Anlagen des BtMG
6.1: Änderung der Ausnahmeregelung lit. b) zu der Position „Cannabis“ in Anlage I zu § 1 Absatz 1 BtMG
6.2: Änderung der Position „Tetrahydrocannabinole, folgende Isomeren und ihre stereochemischen Varianten“ in Anlage I zu § 1 Absatz 1 BtMG
6.3: Änderung der Position „Δ9-Tetrahydrocannabinol“ in Anlage II zu § 1 Absatz 1 BtMG
TOP 7: Verschiedenes
🙈
Diese Artikel dienen der Information. Dark Deal Räuchermischungen beinhalten keine verbotenen Substanzen.
Gefährliche Substanzen • Warnungen und Hinweise • Informationen
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Dinge ändern sich. Gut, dass es Dark Deal gibt!

Mainz, 20. März 2021 //
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) warnt vor gefährlichen Kräutermischungen, die derzeit im Umlauf sind. Zuletzt war der Konsum solcher Mischungen in Koblenz mehrfach mutmaßlicher Auslöser von medizinischen Notfällen.
Auch für Todesfälle in der jüngsten Zeit könnte der Konsum von Neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) verantwortlich sein. Kräutermischungen enthalten synthetisch hergestellte psychoaktive Stoffe. In einer Vielzahl von Fällen unterliegen diese Substanzen, je nach Inhaltstoffen, auch den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) beziehungsweise des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). Aber auch in den Fällen, in denen diese Stoffe nicht unter die beiden vorgenannten Gesetze fallen, besteht nach deren Konsum eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit.
Da die Potenz synthetischer Cannabinoide nicht selten signifikant höher (um einen Faktor 100 oder noch höher) liegt als die von THC, ist die Gefahr der Fehldosierung sehr schnell gegeben. Bei den synthetisch hergestellten Cannabinoiden handelt es sich um pharmakologisch-toxikologisch weitestgehend ungeprüfte Stoffe, die nie zuvor – weder an Tier noch an Mensch – getestet wurden und deren Risikopotential völlig unbekannt ist.
Nach dem Konsum von solchen Mischungen zeigten sich bisher insbesondere Reaktionen wie Kreislaufzusammenbrüche, Zittern und Krämpfe, komatöse Zustände, Atemnot, Herzrasen bis zum Herzinfarkt und Tod. Die Ärzte wissen meist nicht, welche Substanzen in diesen Mischungen enthalten sind. Aus diesem Grunde ist es aus ärztlicher Sicht auch sehr schwer, entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Die Polizei warnt daher eindringlich vor dem Konsum dieser neuen psychoaktiven Stoffe, deren gesundheitliche Folgen in der Regel unkalkulierbar sind. Hat man derartige Stoffe konsumiert, sollte man sich umgehend an einen Arzt wenden.
Sollten einem Personen bekannt sein, die solche Stoffe erworben oder eingenommen haben, sollte man unverzüglich die Rettungsdienststelle informieren. Sollten diese Substanzen auch noch dem BtMG oder dem NpSG unterliegen, ist neben den gesundheitlichen Folgen auch mit rechtlichen Problemen und einer Strafanzeige durch die Polizei zu rechnen. Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

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